Energieberatung

Was versteht man unter Energieberatung?

Diese Bezeichnung ist weitestgehend ungeschützt - es kann sich also jeder Energieberater oder Sachverständiger für Energieberatung nennen.
Herr Wardemann ist Energieberater des Handwerks. Hierfür hat er eine einjährige Schulung und Prüfung bei der Handwerkskammer Düsseldorf absolviert.

Durch seine vorhandenen Kenntnisse im Bereich Bauphysik und Schimmelpilzsanierung war dieses ein weiterer Baustein, um Sie als Kunden vernünftig und zukunftsorientiert zu beraten.

Was macht ein Energieberater des Handwerks?

Das Aufgabengebiet umfasst das komplette Wohngebäude im Bestand und ggf. im Neubaubereich.

Was wird im Einzelnen betrachtet?

Zum Einen wird der Energiebedarf oder –verbrauch eines Gebäudes berechnet und nach Einsparmöglichkeiten gesucht. Diese können die Dämmung der Dachflächen, der Fassade, der Kellerdecke, der Austausch der Fenster oder die Anlagentechnik beinhalten. Hierbei ist ein fundiertes Fachwissen absolut wichtig, da falsche Modernisierungsmaßnahmen einen Bauschaden hervorrufen können.
Oft ist es so, dass eine Komplettsanierung den Kostenrahmen des Eigentümers überschreitet oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Die Aufgabe des Energieberaters ist es Ihnen hierbei beratend und - falls gewünscht -  auch Bau begleitend zur Seite zu stehen.

Zum Anderen werden wir Sie über Fördermittel infomieren und ggf. bei den jeweils zuständigen Stellen für Sie beantragen.

Energieausweis

Ein weiterer Aufgabenbereich ist das Erstellen eines Energieausweises, der je nach Gebäude als Bedarfs- oder als Verbrauchsausweis ausgestellt werden kann. Dieser ist beim Verkauf oder bei der Neuvermietung zwingend erforderlich. Er beinhaltet auch eine Sanierungsempfehlung für das jeweilige Objekt.